Mehrere unserer österreichischen Gäste haben uns mitgeteilt, dass sie Informationen erhalten haben, wonach die Einreise nach Ungarn ab dem 5. April 2025 nur aus lebenswichtigen Gründen möglich sei.
Diese Mitteilung hat große Verunsicherung ausgelöst – daher haben wir die offiziellen Informationen für Sie zusammengefasst, um Klarheit zu schaffen.
Was passiert tatsächlich?
Laut einer Verordnung des österreichischen Innenministeriums werden im Zeitraum vom 5. April bis 20. Mai 2025 bestimmte kleinere Grenzübergänge in Richtung Ungarn und Slowakei vorübergehend geschlossen.
Der Grund ist die Vorbeugung gegen die Maul- und Klauenseuche bei Tieren, die für Menschen ungefährlich ist und ausschließlich dem Schutz des Tierbestands dient.
Die betroffenen Grenzübergänge sind:
Andau – Jánossomorja | Andau – Kapuvár (Zugang zur Andau-Brücke) | Baumgarten – Sopron | Deutsch Jahrndorf – Rajka | Deutschkreutz – Harka | Deutschkreutz – Nagycenk | Halbturn – Várbalog | Halbturn – Várbalog (Albertkazmerpuszta) | Klostermarienberg – Ólmod | Loipersbach – Ágfalva | Lutzmannsburg – Zsira | Lutzmannsburg (Rebberg) – Zsira | Lutzmannsburg (Therme) – Zsira | Neckenmarkt – Harka | Nickelsdorf – Rajka | Nikitsch – Sopronkövesd | Nikitsch – Zsira | Ritzing (Helenenschacht) – Sopron (Brennbergbánya) | Schattendorf – Ágfalva | Sieggraben (Herrentisch) – Sopron (Görbehalomtelep) | Wallern – Kapuvár (Zugang zur Wallern-Brücke)
Was steht NICHT in der Verordnung?
Wichtig:
In der Verordnung steht an keiner Stelle, dass die österreichisch-ungarische Grenze nur mit lebenswichtiger Begründung übertreten werden darf.
Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für triftige Gründe vor, schreibt aber auch nicht vor, dass die weiterhin geöffneten Hauptübergänge nur mit Begründung passiert werden dürfen.
Was bedeutet das in der Praxis?
Hauptübergänge wie Klingenbach–Sopron bleiben vollständig geöffnet
Kein Nachweis, keine Begründung erforderlich
Kein allgemeines Ein- oder Ausreiseverbot
Zentrale, stark frequentierte Grenzübergänge funktionieren weiterhin reibungslos
(z. B. Sopron–Klingenbach)
Offizielle Quelle
Die vollständige Verordnung finden Sie auf der Website des österreichischen Innenministeriums:
https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=5578574657394C325379383D
Oder direkt als PDF:
https://www.bmi.gv.at/bmi_documents/4284.pdf
Was bedeutet das für unsere Gäste im Wabi Beauty Center?
Das Wabi Beauty Center ist weiterhin uneingeschränkt erreichbar – sowohl für Gäste aus dem Inland als auch aus dem Ausland.
Der Grenzübergang Klingenbach–Sopron ist geöffnet, der Verkehr fließt reibungslos, und Ihre Termine sind sicher.
Unser Team hilft Ihnen bei Fragen zur aktuellen Lage gerne weiter.
Wir freuen uns auf Sie!