Rekonstruktion von abgebrochenen
Zähnen
Indikation
Der Zahnarzt hat bei der Ausübung
seiner Tätigkeit grundsätzlich davon auszugehen,
dass der Patient so gut wie möglich ein komplettes
(vollzähliges) und gesundes Gebiss (Zahnreihe)
im Mund haben soll. Die Rettung und Erhaltung
der Zähne oder der Ersatz von Zahllosigkeiten
ist aus diesem Grund sehr wichtig. Bricht der
obere Teil (Kronenanteil) des Zahnes ab, die Wurzel
hingegen bleibt gesund, kann die Rekonstruktion,
bzw. der Neuaufbau des abgebrochenen Teils durch
die Einsetzung eines Stiftes in die Wurzel und
das Anbringen einer Krone auf diesen Stift duurchgeführt
werden. Die Nachbarzähne werden damit geschont,
denn sie müssen nicht - wie bei der Einsetzung
einer Brücke - beschliffen werden.
Aufgaben vor dem Eingriff
Der wichtigste Grundsatz hierbei
ist, dass Stifte nur in wurzelbehandelte Zähne
eingesetzt werden dürfen (siehe Wurzelbehandlung).
Die Einsetzung eines Stiftes in den Zahn ist erst
24 Stunden nach der vor kurzem durchgeführten
Wurzefüllung zulässig. In jedem Fall machen wir
mittels des Visiographen eine Röntgenaufnahme,
um die Entzündung in der Wurzelspitzengegend auszuschliessen.
Anschliessend wird die Entscheidung getroffen,
ob sich die Wurzel zum Aufbau eines auf einem
Stift anzubringenden Zahnes eignet.
Ablauf des Zahnaufbaues
In dem Wurzelkanal wird zunächst
eine Vorbohrung durchgeführt, dem eine Abdrcuknahme
über den Unter- bzw. Oberkieferknochen folgt.
Anlässlich eines zweiten Behandlungsschrittes
wird der stäbchenförmige Teil des von einem Zahntechniker
angefertigten Zahnstiftes in die Wurzel mit Zement
eingeklebt, wobei der über den Zahnhalteapparat
überragende Teil des Implantates wie ein abgeschliffener
Zahn aussehen wird. Dieser herausragende Teil
wird ebenfalls abgeformt, und im Anschluss darauf
die Krone vom Zahntechniker aufgrund dieses Abdrucks
angefertigt. Die Krone wird dann in einer dritten
Sitzung auf den Stutzen (Stümpfen) geklebt.
In welchen Fällen ist die
Einsetzung eines künstlichen Stiftenstützen nicht
möglich?
Bei krummen Wurzeln, oder wenn
ein Teil des Zahnes unter den Zahnhalteapparat
eingebrochen ist, sowie bei Mahlzähnen von mehreren
Wurzelkanälen, wenn der Wurzelkanal zu eng ist.
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