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Rekonstruktion von abgebrochenen Zähnen

Indikation

Der Zahnarzt hat bei der Ausübung seiner Tätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Patient so gut wie möglich ein komplettes (vollzähliges) und gesundes Gebiss (Zahnreihe) im Mund haben soll. Die Rettung und Erhaltung der Zähne oder der Ersatz von Zahllosigkeiten ist aus diesem Grund sehr wichtig. Bricht der obere Teil (Kronenanteil) des Zahnes ab, die Wurzel hingegen bleibt gesund, kann die Rekonstruktion, bzw. der Neuaufbau des abgebrochenen Teils durch die Einsetzung eines Stiftes in die Wurzel und das Anbringen einer Krone auf diesen Stift duurchgeführt werden. Die Nachbarzähne werden damit geschont, denn sie müssen nicht - wie bei der Einsetzung einer Brücke - beschliffen werden.

Aufgaben vor dem Eingriff

Der wichtigste Grundsatz hierbei ist, dass Stifte nur in wurzelbehandelte Zähne eingesetzt werden dürfen (siehe Wurzelbehandlung). Die Einsetzung eines Stiftes in den Zahn ist erst 24 Stunden nach der vor kurzem durchgeführten Wurzefüllung zulässig. In jedem Fall machen wir mittels des Visiographen eine Röntgenaufnahme, um die Entzündung in der Wurzelspitzengegend auszuschliessen. Anschliessend wird die Entscheidung getroffen, ob sich die Wurzel zum Aufbau eines auf einem Stift anzubringenden Zahnes eignet.

Ablauf des Zahnaufbaues

In dem Wurzelkanal wird zunächst eine Vorbohrung durchgeführt, dem eine Abdrcuknahme über den Unter- bzw. Oberkieferknochen folgt. Anlässlich eines zweiten Behandlungsschrittes wird der stäbchenförmige Teil des von einem Zahntechniker angefertigten Zahnstiftes in die Wurzel mit Zement eingeklebt, wobei der über den Zahnhalteapparat überragende Teil des Implantates wie ein abgeschliffener Zahn aussehen wird. Dieser herausragende Teil wird ebenfalls abgeformt, und im Anschluss darauf die Krone vom Zahntechniker aufgrund dieses Abdrucks angefertigt. Die Krone wird dann in einer dritten Sitzung auf den Stutzen (Stümpfen) geklebt.

In welchen Fällen ist die Einsetzung eines künstlichen Stiftenstützen nicht möglich?

Bei krummen Wurzeln, oder wenn ein Teil des Zahnes unter den Zahnhalteapparat eingebrochen ist, sowie bei Mahlzähnen von mehreren Wurzelkanälen, wenn der Wurzelkanal zu eng ist.


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